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09.04.2020

CORONA


Miteinander leben – Füreinander da sein

In diesen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam mit den veränderten Umständen umzugehen. Besonders hart trifft es momentan unsere Bewohner, die gerade auch zu den Feiertagen auf den Besuch ihrer Familien gehofft hatten. Und auch im täglichen Ablauf müssen neue Wege gefunden werden, die unseren Bewohnern den Kontakt mit ihren Angehörigen erleichtern.
Die persönliche Zuwendung durch die Pflege- und Betreuungskräfte, die momentan auch unter erschwerten Umständen arbeiten, ist bei uns selbstverständlich. Auch alle anderen Mitarbeiter des Hauses versuchen einen möglichst reibungslosen Ablauf für unsere Bewohner aufrechtzuerhalten.

Natürlich sind wir auch auf die Kooperation mit den Angehörigen angewiesen. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Anregungen:
– Briefe, Päckchen, Blumen usw. können am Eingang in der Verwaltung abgegeben werden. Wir werden sie dann gerne an die Bewohner weiterleiten.
– Wenn Wäsche abgeholt wird, bitten wir vorab um einen kurzen Anruf, so dass diese von unseren Mitarbeitern hergerichtet werden kann.
– Gerne unterstützen unsere Mitarbeiter die Bewohner auch beim Telefonieren mit den Angehörigen. Bitte melden Sie sich, falls Sie dieses Angebot wahrnehmen wollen.

Wir versuchen für alle Wünsche eine Lösung zu finden, aber bitte haben Sie Verständnis, wenn nicht alles sofort möglich ist.

Corona Historie in St. Elisabeth

 

 

 

 

12.04.2022

Nachdem wir die Corona-Welle gut überstanden haben, ist der Regelbetrieb wieder aufgenommen.

Wir bedanken uns bei allen Angehörigen für ihr Verständnis bei der Schließung und für die tatkräftige Unterstützung!

Um die Situation stabil zu halten, lassen sich Bewohner, Personal und Besucher weiterhin testen. Die Besuchsregeln haben nach wie vor Bestand. Das heißt, alle geimpften Besucher legen einen Covid-Schnelltest vor (max. 24 Stunden alt), alle nicht geimpften Besucher legen einen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vor. Die Besuche finden ausschließlich im Bewohnerzimmer statt. Auch die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin. Einlass für Besucher ist täglich von 14-16 Uhr. Wer seinen Angehörigen abholen möchte, kann dies jederzeit tun.

Wir freuen uns auf Ostern. Die Bewohner haben Palmbuschen gebunden und sie im Gottesdienst weihen lassen. Auch Oster-Dekoration wurde eifrig gebastelt und damit unser Haus verschönert.

 

15.02.2022

Die Corona- Ausbruchsituation hält uns weiter in Atem. Weitere Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen sind positiv getestet worden, teils durch eine neue Reihentestung, teils durch zertifizierte Schnelltests. Derzeit wird einmal wöchentlich durch unsere Betriebsärztin eine Reihentestung durchgeführt.

Glücklicherweise konnten wir auch wieder Bewohner*innen, welche keine Symptome aufwiesen nach ihrer Quarantänezeit „freitesten“. Nur vereinzelt haben unsere Bewohner*innen Symptome, meist sind dies Symptome einer Erkältung, anders als bei unserem Mitarbeiterteam.

Unsere „negativen“ Mitarbeiter geben ihr Bestes, um unseren anvertrauten Bewohner*innen weiterhin gut zu versorgen und das Gesundheitsamt steht uns weiterhin unterstützend zur Seite.

 

07.02.2022

Am vergangenen Samstag, den 05.02.2022 haben wir aus einer Reihentestung durch unsere Betriebsärztin zahlreiche positive Testergebnisse erhalten. Wir haben eine schwerwiegende Ausbruchssituation, daher sind Besuche aktuell nicht mehr möglich.

Die Ärzte vom Gesundheitsamt und der Pflegeleiter FueGK stehen uns mit Beratungen zur Seite.

 

31.01.2022

Aktuell haben wir sehr hohe Inzidenzen im Landkreis, wodurch das Risiko steigt, dass auch in unser Heim der Virus einzieht. Wir bitten Sie daher, die Besuche nach Möglichkeit einzuschränken. Aktuell ist ein Bewohner als Verdachtsfall registriert, eine Bestätigung durch einen PCR-Test steht noch aus.

 

Juli 2021

Da unser Leben im Heim mit der Corona-Situation augenblicklich stabil ist pausieren wir unsere Einträge.

Bitte beachten Sie die Besuchsregelungen, welche wir entsprechend der gesetzlichen Verordnungen anpassen.

 

02.06.2021

Besucher*innen haben   NUR   noch am Samstag, 05.06. und 12.06.2021 die Möglichkeit sich hier im Haus testen zu lassen.

Vereinbaren Sie Termine im Testzentrum oder Apotheken, Selbsttests können wir leider nicht anerkennen.

Schnelltests sind nur noch 24 Stunden gültig.

 

 

17.05.2021

Am Samstag, 15.05.21, wurde die Verordnung zur Änderung der 12. BayIfSMV veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Alle Besucher*innen deren 2. Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt, müssen   K E I N E N  negativen Testnachweis erbringen. Es reicht die Vorlage des Impfnachweises in Form von Impfpaß oder einer Impfbescheinigung (Arzt, Impfzentrum usw.).

Die Befreiung von der Testnachweispflicht gilt auch für genesene Personen, die mindestens vor 28 Tagen aber höchstens 6 Monaten positiv getestet waren, hier muss auch ein Nachweis erbracht werden.

Befreit von der Testnachweispflicht sind auch Personen deren Infektion länger als 6 Monate zurückliegt  U N D  die bereits 1 mal geimpft wurden (Nachweis durch Vorlage PCR Test älter als 6 Monate in Verbindung mit Impfnachweis).

 

 

26.04.2021

Am Donnerstag Abend, den 22.04.21 wurde die Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht, die am Freitag, den 23.04.2021 in Kraft trat.
Zeitgleich am Freitag, den 23.04.2021 Inkrafttreten des 4. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage.
Hierdurch wurde das Infektionsschutzgesetz (IfSG) um den § 28b IfSG ergänzt (sogenannte Notbremse)

 

20.04.2021

keine Besonderheiten

 

26.03.2021

Änderung zur „Verordnung zur Veränderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung“. Sie tritt am Samstag, 27.03.2021 in Kraft und am 18.04.2021 außer Kraft.

Bei uns im Haus ändert sich deshalb folgendes:

Pro Tag können Bewohner*innen zwei Besucher empfangen.

PCR Tests und POC Antigentests sind längstens 48 Stunden nach Zeitpunkt der Testung gültig.

Alle weiteren Punkte im Besuchskonzept bleiben unverändert.

 

12.03.2021

Am Dienstag erhielten wir vom Gesundheitsamt Besuch zum Austausch und zur Beratung hinsichtlich unserer Schutzmaßnahmen zu Covid 19. Es war ein wertschätzendes und informatives Gespräch, wir danken für die Unterstützung.

Die Bundeswehr beendet heute ihren Einsatz. Herzlichen Dank auch an dieser Stelle für die Unterstützung. Für Angehörige können wir beginnend mit dem 20. März, jeweils samstags von 13.30 bis 15.30 Uhr Schnelltestungen anbieten. Bitte bringen Sie keine Tests mit, wir haben welche vor Ort.

Neben dem Testzentrum s.o. bieten auch Apotheken Testungen an. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Apotheken, ab wann und zu welchen Zeiten diese Leistung angeboten wird.

08.03.2021

Seit heute tritt die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft und mit Ablauf des 28. März außer Kraft.

Voraussichtlich wird die Bundeswehr ab dem 12. März nicht mehr im Bereich der Schnelltestungen unterstützen. Wir bitten die Besucher*innen die Möglichkeiten im Testzentrum zu nutzen. Bedenken Sie, dass dort PCR Tests durchgeführt werden, wodurch Sie das Ergebnis zeitverzögert erhalten. Der Test wird jedoch 72 Stunden von uns anerkannt, entsprechend der Verordnung. Eine Anmeldung ist erforderlich, Informationen erhalten Sie über das Landratsamt.

 

04.03.2021

Unser Personal lässt sich freiwillig testen zum Schutz unserer Bewohner*innen, unabhängig von den Inzidenzwerten.

 

22.02.2021

Die Unterstützung der Bundeswehr wurde verlängert bis zum 12. März 2021

 

Montag      08.02.2021

Die Unterstützung durch die Bundeswehr für die POC Antigen-Schnelltests ist bis 19. Februar 2021 durch das Gesundheitsamt zugesagt.

Da der Fasching nicht wie gewohnt stattfinden kann, wird mit Musik und Clownerie durchs Haus gezogen.

 

Montag      01.02.2021

Wir werden hinsichtlich der Covid Testungen von der Bundeswehr unterstützt. Daher können auch Testungen für die Besucher unserer Bewohner angeboten werden. An den Wochenenden ist der Einsatz noch ungewiss.

Wenn diese Unterstützung wegfällt, werden Besuchertestungen aus personellen Gründen nicht möglich sein, kostenlose Testungen werden nach Anmeldung auch vom Testzentrum durchgeführt.

 

Montag      25.1.2021

Durch die Covid-Erkrankung eines Mitarbeiters der Küche wurde die gesamte Küchen-Belegschaft ab 21.1.21 umgehend vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Nur durch die spontane und unkomplizierte Hilfe von Kollegen unseres Trägers, der Stiftung St. Zeno, und eines Angehörigen einer Mitarbeiterin konnte die Essensversorgung unserer Bewohner trotz allem in gewohnter Qualität sichergestellt werden. Vielen herzlichen Dank dafür!
Voraussichtlich können die betroffenen Mitarbeiter nach und nach ab Ende dieser Woche aus der Quarantäne wieder entlassen werden. Bis auf einen Mitarbeiter sind bereits alle mehrmals negativ getestet worden.
Bewohner*innen mit Symptomen sind bis heute keine festgestellt worden!

Die zweite COVID-Impfung fand am 22.1.21 statt. Damit sind nun knapp 70% unserer Bewohner und ca. 40% unserer Mitarbeiter geimpft.

Die Testungen unseres Personals sind auf 3 mal wöchentlich während ihrer Dienstzeit ausgeweitet worden. Dies entspricht den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 21.1.2021

 

Montag     18.01.2021

Die zweite COVID-Impfung wurde vom Impftermin für den 22.1.2021 anberaumt.
BESUCHE SIND AM  FREITAG DEN  22.01.2021 DESHALB LEIDER NICHT MÖGLICH !!!!!

 

Montag         11.01.2021

Das neue Jahr hat mit der ersten COVID-Impfung unserer Bewohner und Mitarbeiter begonnen. Es gab keine größeren Impfreaktionen. Die zweite Impfung erfolgt in drei Wochen.

 

Mittwoch         30.12.2020

Die Ergebnisse der letzten Testung aller Mitarbeiter*innen am 28.12.2020 liegt noch nicht vor; bei der Testung vom 21.12.2020 waren alle Kollegen*innen negativ getestet worden.
An Neujahr findet die erste Impfkampagne für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen im Hause statt. Die Vorbereitungen für diese Aktion sind in enger Abstimmung mit dem Impfzentrum in Hausham in vollem Gang.

BESUCHE SIND AM  FREITAG DEN  01.01.2021 DESHALB LEIDER NICHT MÖGLICH !!!!!

Herr Graß, unser Heimleiter, verabschiedet sich in den letzten Tagen vor seinem Ruhestand von Bewohnern*innen und Mitarbeiter*innen im Hause. Frau Lehnert folgt ihm als Heimleiterin nach, Frau Haussner übernimmt die Pflegedienstleitung.

 

Donnerstag        24.12.2020

Die Befunde der PCR-Testung aller Mitarbeiter*innen vom 21.12.2020 weisen ausnahmslos negative Ergebnisse aus. Die Befunde der Mitarbeiter*innen, die bereits erkrankt waren und mit ct-Wert Bestimmung ausgewertet werden liegen noch nicht vor.
Eine Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern und des Ministeriums für Gesundheit und Pflege räumt den Pflege- und Behinderteneinrichtungen ein, nach Ausschöpfung aller internen und externen Organisations- und Personalbeschaffungsmöglichkeiten über den kommunalen Katastrophenschutz Hilfe aus dem ehemaligen und offensichtlich restrukturierten „Pflegepool Bayern“  anzufordern. Die freiwilligen Pflegekräfte sollen zur Umsetzung der Test- und Impfstrategie der Staatsregierung Hilfe leisten. Es wird sich zeigen ob Hilfe erfolgt, oder die bürokratischen Hürden zu hoch für das benötigte Hilfspersonal sind, bzw. die Anzahl der verfügbaren Hilfskräfte ausreicht.

Wir feiern  unter den geltenden Schutz- und Hygienebestimmungen eine Christmette für unsere Bewohner im Haus. Im Anschluß werden die Weihnachtsgeschenke an die Bewohner*innen verteilt.  Die Gemeinde Schliersee hat hierzu einen beträchtlichen finanziellen Beitrag geleistet.

Die Weihnachtstage werden vor allem unter dem Aspekt der Begegnung der Angehörigen mit unseren Bewohnern*innen gesehen und organisiert.

 

Dienstag             22.12.2020

Das BRK bietet über die Weihnachtsfeiertage Testmöglichkeiten für Angehörige die Bewohner*innen in Alten- und Pflegeheimen besuchen wollen.

 

Donnerstag        17.12.2020

Trotz der widrigen Umstände in diesem Jahr hat das Altenheim St. Elisabeth das Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015, gültig bis Dezember 2023, erhalten.

 

Mittwoch            16.12.2020

Heute tritt die 11. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Sie beinhaltet deutlich strengere Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Leben auf Grund der hohen Ansteckungsraten in der Bevölkerung. Sie gibt auch eine Testpflicht für das Personal von Gesundheitseinrichtungen wie z.B. unser Altenheim vor. Jede/r Mitarbeiter*in die mind. zweimal die Woche im Haus arbeitet muss zweimal in der Woche getestet werden. Durch diese engen Testreihen will man Infektionen früher erkennen und durch rechtzeitige Isolation betroffener Mitarbeiter*innen die Bewohner und andere Kollegen vor Ansteckung schützen. Allerdings bleibt die Ausführung dieser Verordnung auch den Einrichtungen überlassen, die die komplette Last der Organisation und Durchführung dieser angeordneten Maßnahme tragen müssen.

Die Besuchsregelung an den Weihnachtstagen ändert sich hinsichtlich der Gültigkeit der vorzulegenden Testergebnisse wie folgt:

– PoC-Tests oder Schnelltests dürfen nicht älter als 72 Stunden sein
– PCR-Tests  dürfen nicht älter als   4  Tage sein.

Eine Abholung Ihrer Angehörigen ist aufgrund der hohen Inzidenzzahlen zum Schutz der Bewohner*innen unseres Hauses bis auf Weiteres nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie:
Diese Ausnahmen gelten nur für die Weihnachtstage vom 25.12. – 27.12.2020,
danach ist die in der Besuchsregelung angegebene Gültigkeitsdauer von längstens 48 Stunden für PoC-Schnelltests und 3 Tage für PCR-Tests wieder dauerhaft gültig.

 

 

Montag               14.12.2020

Alle Mitarbeitenden werden erneut auf Covid19 getestet. Die heute in Kraft tretende neue Besuchsregelung (zu finden unter der Rubrik „Was ist bei uns los“) sieht die Möglichkeit von Besuchen in den Zimmern der Bewohner*innen durch ihre Angehörigen vor. Nach den vorgegebenen Schutzmaßnahmen dürfen Besuche nach der gültigen Besuchsregelung wieder stattfinden.

 

 

Freitag                              10.12.2020

Das Gesamtergebnis der Testung vom 07.12.2020 liegt vor und ist sehr erfreulich. Alle erkrankten Bewohner*innen wurden bis auf eine/n Bewohner*in negativ getestet. Die/der positiv getestete Bewohner*in liegt mit ihrem/seinen ct-Wert allerdings deutlich über der Grenze der Ansteckbarkeit.
Auf Grund dieses Testergebnisses hebt das GA Miesbach die Isolierung der ehemals positiven Bewohner*innen auf und gibt die Wiedereinführung von Betreuungsangeboten im Gruppenformat ebenso wie therapeutische Hilfen für unsere Bewohner*innen frei.
Das Besuchskonzept wird ab 13.12.2020 angewandt. Testungen von Besuchern finden auf Grund von Personalknappheit derzeit noch nicht im Hause statt.
Wir sind alle sehr froh, dass das Ausbruchsgeschehen überstanden ist und Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen wieder gesund und aktiv am Gemeinschaftsleben unseres Hauses teilnehmen können.

 

Mittwoch                           09.12.2020

Die am 08.12.2020 veröffentlichte und ab 09.12.2020 gültige 10. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht folgende Regelung für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen vor:

„In den vollstationären Einrichtungen der Pflege, in den Einrichtungen der Behindertenhilfe und in den Altenheimen und Seniorenresidenzen gilt folgendes:
Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht werden, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen muss; die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert-Koch-Institus erfüllen;
jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Vorgaben der 10. Bay. IfSMV. wurden von uns in ein entsprechendes Besucherkonzept für St. Elisabeth eingebunden.

 

Donnerstag                        03.12.2020

Die Ereignisse der letzten Reihentestung sind ermutigend. Es sind keine neuen Infektionsfälle festgestellt worden. Zwei der erkrankten Bewohner*innen wurden negativ getestet und aus der Quarantäne genommen. Drei weitere positiv getestete Bewohner*innen weisen einen ct-Wert* von über 30 auf und können mit Zustimmung des Gesundheitsamtes ebenfalls aus der Quarantänestation entlassen werden. Die nächste Testung findet am Montag, 07.12.2020 statt.

Leider mussten zwei Mitarbeiter*innen als Kontaktperson 1 in Quarantäne gehen, was unsere schwierige Personalsituation weiter belastet.

*ct-Wert: Gibt die Höhe der Viruslast an. Je höher der Wert, desto niedriger die Viruslast bzw. Infektiosität. Bei ct-Werten über 30,00 kann, trotz positiver Testung von einer nur noch äußerst geringen Ansteckungsfähigkeit ausgegangen werden.

 

Montag                        30.11.2020

Durchführung der 5. Reihentestung seit Ausbruch der Krankheit im Hause. Alle Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen werden erneut getestet (PCR-Test).
Änderung der Einreise-Quarantäne-Verordnung vom 29.11.2020. Die Testnachweis- und Quarantänepflicht bei der Einreise ist den in den Nachbarländern noch stärker steigenden 7-Tage Inzidenzzahlen geschuldet.

 

Freitag                          27.11.2020

Die Ergebnisse der letzten Testung erbrachten eine/n weitere/n erkrankte Bewohner*in aber keine erkrankten Mitarbeiter*innen. Damit sind nunmehr noch insgesamt 10 Bewohner*innen und drei Mitarbeiter*innen in Quarantäne. Zwei weitere erkrankte Bewohner*innen durften aus der Quarantäne entlassen werden.
Es sind bis heute keine neuen Bewohner*innen mit Symptomen festgestellt worden.
Die zunehmende Dauer der Zimmerisolation für alle Bewohner*innen verschlechtert deren psychische Grundstimmung wie auch die ihrer Angehörigen.
Wir bitten weiterhin um ihre Geduld und ihr Vertrauen in unsere Krisenarbeit um das Ausbruchsgeschehen in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Miesbach baldmöglichst zu beenden. Die nächste Reihentestung wird am Montag den 30.11.2020 stattfinden.

 

Montag                           23.11.2020

Es sind während des Wochenendes keine Symptome bei bisher gesunden Bewohner*innen aufgetreten. Die nächste Reihentestung erfolgt morgen am 24.11.2020. Das Ergebnis wird zeigen, ob der Höchststand der Infektionen im Hause nun erreicht ist oder noch weitere Bewohner*innen bzw. Mitarbeiter*innen erkrankt sind.
Unserer Einschätzung nach wirken die Isolationsmaßnahmen, doch unsere Bewohner*innen haben
in dieser von Unsicherheit und der Einschränkung der persönlichen Freiheit gekennzeichneten Lebensphase die Hauptlast der verordneten Maßnahmen zu tragen.
Wir sind froh darüber, dass die bisherigen Krankheitsverläufe aller betroffenen Bewohner*innen sehr milde ausfielen und wir „Gott sei Dank“ noch keine Todesfälle zu beklagen haben.

 

Freitag                                 20.11.2020

Die Ergebnisse der Reihentests vom 18.11.2020 geben weiterhin Anlass zur Sorge. Es sind weitere Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen positiv getestet worden. Damit sind nun elf Bewohner*innen und vier Mitarbeiter*innen erkrankt. Eine erkrankte Bewohner*in ist symptomfrei und hat ihre Quarantäne bereits hinter sich.  Bei ein/e weitere/r Bewohner/in  ist die Quarantänezeit ebenso abgelaufen, sie bleibt aber wegen des positiven Testergebnisses weiterhin in Quarantäne.
Der Ausfall an Stammpersonal, vorwiegend Fachkräfte, kann nicht gänzlich kompensiert werden, obwohl wir examinierte Zeitarbeitskräfte beschäftigen und weitere Pflegehelfer*innen ab 23.11.2020 verpflichtet haben.
So gilt es, die Infektionskette im Hause durch sorgfältige Pflege, vermehrte, zielgerichtete Kommunikation und der strikten Einhaltung aller Hygienevorschriften zu durchbrechen.
Der vorbildliche Einsatz und die professionelle Haltung unserer Mitarbeiter*innen, die alle Mehrarbeit leisten, lässt uns hoffen, dass wir die Krise in unserer Einrichtung gemeinsam mit und für unsere Bewohner*innen bald beenden können.

 

Freitag                                 13.11.2020

Wir erhalten in der Nacht zum 13.11.2020 die ersten positiven Testergebnisse und setzen noch während des Nachtdienstes die betroffenen Bewohner*innen unter Quarantäne. Im Laufe des Tages ergibt sich folgendes Testergebnis: Es sind weitere drei Bewohner*innen positiv getestet und zwei Mitarbeiter*innen. Beide Kollegen*innen sind bereits in Quarantäne, eine davon schon frühzeitig bei Symptombeginn.
Es sind nun fünf Covid19 Patienten im Haus unter strengster Isolation im Zimmer zu betreuen inclusive einer/s aus dem Krankenhaus entlassenen Bewohners/in.
In einem Krisengespräch mit den Fachleuten des Gesundheitsamtes werden die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen für die Pflege dieses Personenkreises technisch, personell und organisatorisch geklärt.
Die Ausstattung mit den entsprechenden Materialien ist über Bezugsquellen in schnell erreichbarer Nähe gesichert. Das Gesundheitsamt veranlasst die Anlieferung von Schutzausrüstung und Schnelltests für das Wochenende durch das Amt für Katastrophenschutz.
Die Mitarbeiter*innen werden im mittäglichen Übergabegespräch zu den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen und den organisatorischen Veränderungen informiert.
Zwei Mediziner vor Ort kommen am Wochenende auf Initiative des GA ins Haus um die Erkrankten zu visitieren.

Mittwoch                            11.11.2020

Es findet ein Beratungsgespräch mit Fachleuten des Gesundheitsamtes Miesbach zum Ausbruchsgeschehen und dem weiteren Vorgehen im Haus statt.
Alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen werden auf SarsCov2 getestet.
Die neue Quarantäneverordnung regelt ab 06.11.2020 die Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen (AV Isolation).

Sonntag               08.11.2020

Die Tests aller Mitarbeiter*innen in St. Elisabeth fielen negativ aus. Leider wurden zwei weitere Bewohner*innen positiv getestet. Der Zustand der erkrankten Bewohner*innen im Haus ist derzeit stabil.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden am Sonntag, 08.11.2020 die betroffenen Bewohner*innen in einem „Pandemiebereich“ durch Verlegung verschiedener anderer Bewohner*innen zusammengefasst, um die Versorgung unter den notwendigen Hygienebedingungen zu erleichtern.
Die nächste Reihentestung von Bewohner*innen und Mitarbeitenden findet voraussichtlich am 11.11.2020 statt.
Wir bitten alle Angehörigen, Freunde und Bekannten unserer Bewohner*innen um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Beachten Sie bitte, dass Anlieferungen für Bewohner*innen nur noch während der Büroöffnungszeiten Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 13.00 Uhr angenommen werden können. In dringenden Fällen bitten wir um telefonische Vereinbarung unter 08026/97570.

KW  45                                  02.11.2020  –  08.11.2020

Am 05.11.2020 nachmittags erhielten wir die Bestätigung, dass eine unserer Bewohnerinnen positiv auf SarsCov2 getestet wurde. Wir setzten unverzüglich unseren Pandemieplan um. Information des Gesundheitsamts und der Angehörigen. Die Bewohner*innen wurden gebeten ihre Zimmer aufzusuchen und nicht mehr zu verlassen um Kontakte untereinander zu vermeiden. Die/der infizierte Bewohner*in wurde vom Hausarzt ins Krankenhaus eingewiesen. Alle Mitarbeitenden erhielten ffp2-Masken und entsprechende Schutzkleidung.
Die geltenden Besuchs- und Abholregelungen wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben und bis auf weiteres ausgesetzt.
Alle Angehörigen mit bereits gebuchten Terminen wurden über die veränderte Situation unterrichtet, ebenso alle mit uns zusammenarbeitenden therapeutischen Praxen, Arztpraxen, Apotheken und ins Haus kommende Geschäftspartner.
Mit dem Gesundheitsamt wurde für den 06.11.2020 eine Reihentestung aller Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen vereinbart. Die Vorbereitungen dafür dauerten bis in die Abendstunden. Die Testreihen bei Bewohner*innen und Mitarbeitenden verliefen reibungslos und professionell. Die Ergebnisse sind bis zum 08.11.2020 zu erwarten. In Kenntnis der daraus ablesbaren tatsächlichen Infektionssituation in unserer Einrichtung werden wir die erforderlichen Schritte zusammen mit dem Gesundheitsamt Miesbach abstimmen und durchführen.
Sie werden u.a. in diesem „Corona-Ticker“ dazu zeitnah informiert.

KW  44     26.10.-  01.11.2020

Die 8. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020 sieht erhebliche Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (nicht mehr als 10 Personen aus max. zwei Haushalten) und das Verbot der Nutzung von Freizeit- und Sporteinrichtungen, sowie gastronomischer Betriebe und der Beherbergung bis 30.11.2020 vor.
Die Besuchsregelung für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Pflege bleiben in der bisherigen Fassung in Kraft. Das bedeutet, dass unsere Besuchsregelung weiterhin Bestand hat.
Es besteht Maskenpflicht auf Begegnungs- und Verkehrsflächen öffentlicher Plätze und Gebäude ebenso wie am Arbeitsplatz (Fahrstühle, Kantinen, Flure etc.).
Alle Ausnahmen und Befreiungen von allgemein geltenden infektionschutzrechtlichen Maßnahmen verlieren mit Ablauf des 09.11.2020 ihre Gültigkeit.

KW  43     19.10.-  25.10.2020
Die rasch steigenden Infektionszahlen in vielen Landkreisen lassen einen weiteren „Lockdown“ vieler öffentlicher Einrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes incl. der Pflegeheime befürchten. Das würde zu einem weiteren Besuchsverbot in den Häusern führen, wie es z.B. bereits für den Landkreis Berchtesgadener Land Wirklichkeit geworden ist.
Ab 21.10.2020 gilt die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung Notfallplan Corona-Pandemie: Regelung für Pflegeeinrichtungen vom 22.05.2020. Sie beschreibt u.a. die Testbestimmungen bei Neuaufnahmen und Rückverlegungen aus Krankenhäusern oder Rehaeinrichtungen. Diese Praxis wird bereits seit geraumer Zeit in unserem Hause umgesetzt.
Der Beratungsauftrag der Gesundheitsämter und der zuständigen Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen in Sachen Corona-Pandemie wird nochmals festgehalten.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 02.12.2020.
In der Verordnung zur Änderung der 7.Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.10.2020 werden Maskenpflicht und Sperrstunde enger gefasst.

KW  42      12.10.-  18.10.2020
Am 15.10.2020 tritt die neue Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft. Damit werden die Testmöglichkeiten durch die sogenannten „Schnelltests“ bzw. Antigentest erweitert und in der Verantwortung für Beschaffung, Ausführung und Auswertung u.a. auch auf Einrichtungen der Altenhilfe übertragen.
Neben den Antigentests können im Einvernehmen mit den zuständigen Gesundheitsbehörden übergangsweise auch die PCR-Tests weiter geführt werden. Für die Bestätigung eines mit Antigentest festgestellten Infektionsfalls sind die PCR-Tests unerlässlich.
Die Antigentests erfolgen ebenfalls über einen Rachenabstrich, können aber in ca. 15 Min. nach Abnahme direkt vor Ort ausgewertet werden. Die Tests können nur durch vom Gesundheitsamt autorisierten Mitarbeitern*innen ausgeführt werden.
Dies wird die Testpraxis im Haus komplett verändern. Ein neues Testkonzept wird in Abstimmung mit den bestehenden Infektionsschutzkonzepten im Haus erstellt.
Die für Mitarbeiter*innen und Bewohner im November vereinbarten Testtermine (PCR-Tests-polymerase chain reaction)) werden noch umgesetzt, bis die organisatorischen Vorbereitungen für das neue Testkonzept (Beschaffung, Personalschulung, Autorisierung durch GA) den Einsatz von Antigentests ermöglichen.

KW  41     05.10.-  11.10.2020
Die protektive Pflege läuft dank unserer erfahrenen und umsichtigen Pflegekräfte reibungslos. Die betroffenen Bewohner*innen und deren Angehörige zeigen Verständnis und Geduld mit den erforderlichen Maßnahmen.

KW 40  28.09. – 04.10.2020
Die Bundesregierung gibt eine Handlungsempfehlung zum infektionsschutzgerechten „Lüften“ heraus, die regelmäßigen Luftaustausch (Stoßlüftung) in von mehreren Personen genutzten Räumen und die Überprüfung und evtl. Ertüchtigung der raumlufttechnischen Anlagen in Betriebsstätten bzw. Heimen vorsieht. (Faustregel:  AHA+L = Abstand, Hygiene, Alltagsmasken + Lüften)
Die bis zum 30.09.2020 geltende Allgemeinverfügung vom 18.08.2020 wird bis zum 30.11.2020 verlängert. (Isolations- und Hygienemaßnahmen für Covid19-Infizierte und Kontaktpersonen)
Die 7. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung übernimmt die speziellen Besuchsregelungen der 6. Bay. InfSchV. In § 9 unverändert und tritt am 02.10.2020 in Kraft. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen darin, werden bis zum 18.10.2020 verlängert.

KW 39  21.09. – 27.09.2020
Der Quarantänebereich im Erdgeschoß, Haus Josefstal, wird aufgelöst, die neu aufzunehmenden Bewohner*innen, die aus dem Krankenhaus zurückkehrenden Bewohner*innen und symptomauffällige Bewohner*innen werden in protektiver Pflege in ihren Einzelzimmern mit entsprechender Schutzkleidung, durch weitgehend gleichbleibendes Personal betreut.

KW 38  14.09. – 20.09.2020
Änderung der 6. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 17.09.2020  und Fortdauer bis zum 03.10.2020. Auch die Einreise-Quarantäneverordnung wird bis zum 03.10.2020 verlängert. Somit bleiben die geltenden Besuchs- und Abholregelungen in unserem Haus ebenfalls bis zum 03.10.2020 zunächst unverändert.

KW 37 07.09. – 13.09.2020
Die Testergebnisse der zweiten Mitarbeiter*innen Teststrecke und der Bewohner*innen Tests sind alle negativ.
Die für Pflegeeinrichtungen gültige Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.05.2020 wird bis zum 21.10.2020 verlängert.
Die Bewohner*innen und deren Angehörige machen rege von der geltenden Ausgangs- und Abholregelung Gebrauch, der damit verbundene  zusätzliche Aufwand ist erheblich.
Unter strengen Hygienebedingungen beginnt am 08.09.2020 für zwei Auszubildende in unserer Einrichtung die Ausbildung zu Pflegefachleuten mit einem Schulblock an der Berufsfachschule für Pflegeberufe in Miesbach.

KW 36 31.08. – 06.09.2020
Die Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 in den Altenhilfeeinrichtungen werden nach Änderung der 6. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.09.2020 bis zum 18.09.2020 fortgeschrieben.
Die aktuellen Besuchs- und Abholregeln sind auf unserer website unter „News/Termine“ eingestellt.

KW 35 24.08. – 30.08.2020
Wir sind nach wie vor coronafrei; es ist weder unter den Mitarbeitenden noch in  der Bewohnerschaft eine Infektion zu verzeichnen, die Maßnahmen greifen und alle beteiligten Menschen, wie Bewohner*innen, Mitarbeitende, Angehörige, Therapeuten, Wartungstechniker, Handwerker verhalten sich sehr verantwortungsvoll.
Vielen Dank dafür !!!
Die Perspektive der Fortdauer der Schutzmaßnahmen ist eher langfristig zu sehen, da wie augenblicklich durch Reiserückkehrer, die Infektionshäufigkeit jederzeit wieder zunehmen kann. Bevor kein verlässlicher Impfstoff verfügbar ist und die Menschen immunisiert werden können, wird es mehr oder weniger strenge Schutzmaßnahmen geben müssen.

KW 34 17.08.. -23.08.2020
Eine Empfehlung des Bay. Gesundheitsministeriums rät zur ffp2-Maskenpflicht (14 Tage) für Mitarbeitende, die mit negativem Test aus Risikourlaubsgebieten zurückgekehrt und symptomfrei sind. Dies trifft auf keine/n unserer Mitarbeitenden derzeit zu.
Erster Testdurchlauf der Mitarbeiter*innen am 20.08.2020 – Die Ergebnisse aller auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getesteten Mitarbeitenden sind negativ.
Das Konzept für die Umsetzung logopädischer und ergotherapeutischer Maßnahmen wurde beim Gesundheitsamt eingereicht und wird in der 35. KW zum Einsatz kommen.

KW 33 10.08. – 16.08.2020
Die Allgemeinverfügung des Bay. Geundheitsministeriums vom 22.05.2020 wird aktualisiert und bis zum 09.09.2020 verlängert.
Die Änderung der sechsten Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung sieht die Test- und Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten und die Bekanntgabe von Risikogebieten innerhalb Deutschlands vor. Sie wird bis zum 02.09.2020 verlängert.

KW 32 03.08. – 09.08.2020
Die Vorbereitungen für die Reihentestungen unserer Mitarbeitenden sind abgeschlossen. Die Tests werden an zwei Tagen (20.08./26.08.2020) erstmals für 50 testwillige Mitarbeiter*innen durchgeführt.
Die Testung der Bewohner wird nach dem Abschluss der Mitarbeitertests erfolgen.
Das verkürzte und in Kleingruppen stattfindende Gruppenbetreuungsangebot wird um den therapeutischen Mittagstisch für demenzkranke Bewohner*innen (kleine Runde, max. 4 Personen) erweitert.
Eine tägliche, zusätzliche Getränkerunde der Kollegen*innen der sozialen Betreuung mit erfrischenden, fruchtigen „Drinks“ für alle Bewohner*innen ergänzt das bestehende Getränkeangebot.

KW 31 27.07. – 02.08.2020
Die rege Inanspruchnahme der Besuchs- und Ausgangsregelung für unsere Bewohner verschafft unseren Bewohner*innen die wichtigen sozialen Kontakte und die über einen längeren Zeitraum entbehrte Freizügigkeit, bindet aber zusehends Personal, das die korrekten Abläufe begleiten und von Termin zu Termin individuell abwickeln muss.
Die Konzepte für die Wiederaufahame der Physiotherapie, der Fußpflege und der Friseurdienstleistung werden erfolgreich umgesetzt.

KW 30 20.07. – 26.07.2020
Das Altenheim St. Elisabeth ist auf Grund umsichtiger Vorgehensweise und verantwortungsvoller Mitarbeiter*innen, Bewohner*innen und Angehöriger nach wie vor frei von COVID-19 Erkrankungen.
Die Teilnahmelisten zu Reihentestung der Mitarbeitenden sind in Umlauf, das Ergebnis wird dem Gesundheitsamt gemeldet, das dann die Reihentestung durch einen Vertragsarzt frei gibt.

KW 29 13.07. – 19.07.2020
Die Umfrage zur Reihentestung der Mitarbeiter*innen im Haus wird in Umlauf gebracht, die Einverständniserklärungen zur Testung werden Bewohnern*innen und ihren gesetzlichen Vertretern vorgelegt.

KW 28 06.07. – 12.07.2020
Die Besuchs- und Abholregelung wird von Bewohnern*innen und Angehörigen gut angenommen und fordert einen hohen, zusätzlichen Personalaufwand in Pflege und sozialer Betreuung um die Sicherheits- und Dokumentationsstandards korrekt umzusetzen.
Die geltenden Maßnahmen, sprich Schutz- und Hygienekonzepte, in den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe werden auf Grund des Schutzes besonders gefährdeter Personengruppen vom Gesetzgeber als weiterhin erforderlich und angemessen angesehen und bis zum 12.08.2020 verlängert (Allgemeinverfügung vom 09.07.2020).

KW 27 29.06. – 05.07.2020
Die Versorgung unserer Bewohner*innen mit Physiotherapie ist erfolgreich angelaufen. Die schwierigen Umstände der Versorgung werden von allen beteiligten Praxen und unseren Mitarbeiter*innen mitgetragen und professionell umgesetzt.
Der Bay. Ministerrat entscheidet, dass Testungen auf Covid-19 auch von asymptomatischen Personen (Personen ohne Kontakt zu Erkrankten oder entsprechenden Symptomen) auf Kosten des Freistaats bzw. der Gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden können.
In Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe werden monatliche Reihentestungen auf freiwilliger Basis vorgeschlagen und sollen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt organisiert werden.
Die Testung der Bewohner*innen soll einmalig für alle Heimbewohner*innen und danach monatlich für 10% einer Kontrollgruppe erfolgen.
Das für den 5.7.2020 angesetzte Sommerfest für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen wird abgesagt. Die „Schlierseer Blasmusik“ bietet uns daraufhin ein coronagerechtes Standkonzert für unsere Bewohner in kleinerer Besetzung an . Das werden wir gerne in Anspruch nehmen.

KW 26 22.06. – 28.06.2020
Das Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt eine Handlungsempfehlung für die gelockerte Besuchsregelung in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe heraus. Besuche sind nach einem entsprechenden Schutzkonzept auch in den Zimmern von Bewohnern möglich, Bewohner dürfen abgeholt und für eine vereinbarte Zeit mitgenommen werden.
Alle Besuche und Abholungen müssen namentlich und zeitlich dokumentiert werden.
Die Organisation der Besuchsregelung und der Abholung von Bewohner*innen wird in vorbildlicher Weise durch unsere Mitarbeiter*innen in Pflege und sozialer Betreuung gewährleistet.

KW 25 15.06. – 21.06.2020
Die 6. Bay. Verordnung zum Infektionsschutz (19.06.2020) schreibt die geltende Besuchsregelung bis zum 05.07.2020 fort; die Ausgangsbeschränkungen in St. Elisabth werden weitgehend aufgehoben – vorangemeldete Abholungen von Bewohnern*innen sind unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und der Angabe der Kontaktpersonen möglich.
Die Einrichtung beantragt die Prämien des Bundes für Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen bei der Pflegekasse.
Gruppenangebote können nach Empfehlung des GA in Kleingruppen mit Mund-Nasen-Bedeckungund Abstandswahrung durchgeführt werden.

KW 24 08.06. – 14.06.2020
– Ein Konzept zur Durchführung von Physiotherapie unter den hygienischen Auflagen der Corona Pandemie wird erstellt.
Mit einer Allgemeinverfügung am 10.06.2020 wurden der „Notfallplan Corona – Pandemie-Regelungen für Pflegeeinrichtungen (BayMBI. Nr. 288)“ und der „Notfallplan Corona-Pandemie-Regelungen für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (BayrMBI Nr. 289)“ bis einschließlich 28. Juni 2020 verlängert.

Am 12.06.2020 wurde die „Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ veröffentlicht. Darin werden u.a. die Paragrafen
– §1 Allgemeines Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung,
– §2 Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum,
– §3 Kontaktbeschränkung im privaten Raum, Kinderbeaufsichtigung,
– §4 Spezielle Besuchsverbote

der 5. BaylfSMV unverändert bis 21. Juni 2020 verlängert. Damit bleiben die Besuchsregelungen der Pflegeeinrichtungen und in den Einrichtungen der Behindertenhilfe wie bisher bestehen.

-Die Testverordnung des Bundes zur Reihentestung und deren Kostenübernahme durch die GKV wird am 08.06.2020 veröffentlicht und tritt rückwirkend ab 14.05.2020 in Kraft.

KW 23 01.06. – 07.06.2020
– Seit dem Beginn der Corona-Pandemie gab es keinen Krankheitsfall mit Covid 19 in unserem Haus.
– Dem Dauerregen begegnen wir mit Singstunden, Bewegung und guter Laune!

KW 22 25.05. – 31.05.2020
– Es gibt weiterhin keinen Verdachts- oder Krankheitsfall mit Covid 19 in unserem Haus
– Die Besuchsmöglichkeiten werden gerne angenommen.
-Die Videotelefonie bereitet unseren Bewohnern viel Freude. Sie finden dieses neue Medium sehr interessant!
-Verlängerung der Allgemeinverfügung bis 14. Juni 2020 durch das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

KW 21 18.05. – 24.05.2020
– Es gibt weiterhin keinen Verdachts- oder Krankheitsfall mit Covid 19 in unserem Haus
– Das Aufnahmeverbot für Altenhilfeeinrichtungen wird zurückgenommen. Aufnahmen sind nach einem strikten Hygienekonzept wieder möglich (Ministerialblatt vom 22.05.2020).
-Das Aufnahme- bzw. Schutzkonzept für Neuaufnahmen und Rückverlegungen liegt in unserem Haus bereits seit einigen Wochen vor und wird nach den ministeriellen Vorgaben nochmals aktualisiert.
-Die neu gewählte Bewohnervertretung trifft sich unter Wahrung der Abstandsregel zu ihrer ersten Sitzung im Elisabethstüberl.

KW 20 11.05. – 17.05.2020
– Keine Verdachtsfälle; zwei Bewohner*innen als Rückkehrer bzw. Neueinzug im Quarantänebereich
– Die Besuchsregelung wird von allen Besuchern angenommen und die Organisation durch unsere Betreuungsmitarbeiterinnen am Samstag wie auch am Muttertag allseits gelobt; es ist trotzt strikter Vorgaben wichtig und gut, dass sich Angehörige und Bewohner*innen nun wieder begegnen können!
– Die Lieferungen von PSA (Persönlicher Schutzausrüstung) wie z.B. Mund-Nasen-Schutz, FFP2-Masken und Schutzkittel durch das Amt für Katastrophenschutz wird eingestellt. Die Einrichtungen müssen sich selbstverantwortlich auf dem freien Markt weiterversorgen.

KW 19 04.05. – 10.05.2020
– Vorbereitung für den Muttertag.
– Es werden Bereiche geschaffen, in welchen Bewohner unter Einhaltung der Distanz besucht werden können in Abhängigkeit der aktuellen Verordnungen. Eine möglicher Terminplan wird hierfür geschaffen.
– Wir erhalten als Spende vom Hospizkreis Miesbach Tablets und werden diese einrichten, so dass ein visueller Kontakt zwischen Bewohnern und Angehörigen geschaffen werden kann.
– Bisher weiterhin keine Verdachtsfälle

KW 18 27.04 – 03.04.2020
-Bei zwei Bewohnern, welche nach einem Krankenhausaufenthalt zurückkehrten, konnte die erfolgte 14-tägige Quarantäne aufgehoben werden.
– Anpassung der Dienstpläne für unsere Auszubildenden entsprechend der Angaben der Schulen, beruhend auf der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Pflege und Gesundheit zur Sicherstellung der Abschlussprüfungen.

KW 17 20.04. – 26.04.2020
– Notfallbetreuung für Kinder unserer Mitarbeiter wird in Anspruch genommen
– Ein Mitarbeiter verbleibt in häuslicher Quarantäne bis zur Abklärung des Testergebnisses – das Testergebnis ist negativ
– Mund-Nasen-Bedeckungen, genäht von zwei Mitarbeiterinnen, können an alle Kollegen verteilt werden zur Unterstützung der Mundschutzpflicht in Bayern ab kommenden Montag.

KW 16 13.04. – 19.04.2020
– Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung ist mit Unterstützung durch den Katastrophenschutz gesichert.
– Der Isolationsbereich wird durch weitere Krankenhausrückkehrer beansprucht.
– Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (16.04.2020) Verlängerung von Maßnahmen anlässlich der Corona Pandemie
– Der Innengarten wird von unseren Bewohnern immer selbstverständlicher und gerne genutzt

KW 15 06.04. – 12.04.2020
– Einrichtung des Isolationsbereiches im EG Josefstal
– Inanspruchnahme des neuen Isolationsbereiches durch die Rückverlegung einer Bewohnerin aus dem Krankenhaus zur Sicherheit (mehrere Bereiche der Klinik durchlaufen, keine Symptome, keine Testung)
– Stellvertretende Pandemiebeauftragte ist Frau Stefanie Haussner

KW 14 30.03. – 05.04.2020
– Frau Jutta Maria Lehnert, unsere PDL, wird offiziell zur Pandemiebeauftragten der Einrichtung benannt
– Die Lieferung von wieder verwendbaren Schutzmasken (ffp2) soll in der 15. KW durch den Katastrophenschutz beginnen
– Die Staatsregierung gibt eine Allgemeine Verfügung (ab 04.04.2020) heraus, die die Aufnahme von weiteren Heimbewohnern untersagt mit der Ausnahme, dass bei einer Heimaufnahme eine gesicherte 14tägige Quarantäne gewährleistet werden kann und eine Rücksprache mit dem Gesundheitsamt erfolgt. Die Quarantäne ist in unserem Haus möglich. Außerdem wird das Tragen von MNS-Schutz, der in unserer Einrichtung bereits seit 13.03. Pflicht ist, darin angeordnet.
– Die Staatsregierung übernimmt ab 01.04.2020 zunächst bis 31.05.2020 für alle Mitarbeiter*innen von Gesundheitseinrichtungen das Mittagessen – die Antragstellung erfolgt unbürokratisch mit einem Nachweis der aktuellen Personalbesetzung.

KW 13 23.03. – 29.03.2020
– Allgemeine Ausgangsbeschränkung der Bay. Staatsregierung mit Verordnung vom 24.03.2020
– Die Testergebnisse für beide Mitarbeiter sind negativ – eine Kollegin arbeitet umgehend weiter
– Klärung der Quarantänebedingungen bei Neueinzügen und Krankenhaus-Rückkehrern*innen
– Beschluss zur Ausführung eines Isolationsbereiches im Bereich Josefstal-EG mit Schleuse –  Um dies zu ermöglichen ziehen 4 Bewohner*innen für die benötigte Zeit in ein anderes Zimmer.

KW 12 16.03. – 22.03.2020
– Allgemeinverfügung der Staatsregierung zur Einschränkung der Besuchsrechte in Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Eingliederungshilfe (16.03.2020)
– Der Bedarf an Schutzkleidung und Schutzmasken wird mit dem Amt für Katastrophenschutz im Landkreis Miesbach geklärt – wöchentliche Bestellungen vereinbart
– Der Medizinische Dienst der Krankenkassen setzt bis September 2020 alle Qualitätsprüfungen und persönlichen Begutachtungen aus – begutachtet wird nach Datenlage und mittels Telefoninterview mit den Pflegefachkräften

KW 11 09.03. – 15.03.2020
– Zwei Mitarbeiter verbleiben als Kontaktpersonen II in häuslicher Quarantäne bis zur Abklärung ihrer Situation durch die Testergebnisse
– Weiterführung der festgelegten Maßnahmen, die Gruppenangebote für Bewohner*innen werden ausgesetzt
– Schutzausrüstung ist nur noch zu exorbitanten Preisen bei zweifelhaften Anbietern bestellfähig, unsere Lieferanten sind nicht lieferfähig. Die gegenwärtigen Lagerbestände erlauben uns nur vier bis fünf Tage geschützte Pflege bei einem Ausbruch.
– Flächen- und Händedesinfektion z.T. lieferbar
– Uneingeschränktes Besuchsverbot (13.03.2020) – nur Ärzte und unser Personal darf das Haus betreten – verständliche und nachhaltige Proteste diverser Angehöriger

KW 10 02.03. – 08.03.2020
– Aktivierung des Pandemieplans
– Bildung eines Krisenstabs
– Kontakte zu Gesundheitsamt, Betriebsärztin und externer Hygienefachkraft
– Zusätzliche Beschaffung von Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Schutzausrüstung, Flachwäsche
– Information aller Mitarbeiter*innen zum Ausbruchsmanagement im Pandemiefall (Hygieneplan, Pandemieplan)
– Erhöhte Achtsamkeit und Frequenz bei der Personalhygiene (Händedesinfektion) und der Flächendesinfektion eingefordert
– Festlegung der Mindestpersonalbesetzung in den verschiedenen Hausbereichen lt. Pandemieplan

Ansprechpartner / Kontakt
Nicole Deckert

Nicole Mack

Heimleitung

Kerstin Hansen

Pflegedienstleitung

Markus Fath

Stellv. Pflegedienstleitung

Petra Grünauer

Verwaltung/Anmeldung

Anke Seibert

Verwaltung/Anmeldung

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