AKTUELLE BESUCHSREGELUNG
13.04.2023
Liebe Besucher*innen,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es aktuell wieder Corona Infektionen in unserer Einrichtung gibt.
Wir bitten Sie daher wieder FFP2 Maske innerhalb des Hauses zu tragen und auf Eigenschutz zu achten.
Ganz besonders auf die Händedesinfektion.
06.04.2023
Liebe Besucher,
ab Freitag, 07.04.2023 entfallen alle Corona-Auflagen. Das heißt, es sind keine Tests und Registrierungen mehr nötig. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes liegt in freiwilligem Ermessen.
Wir wünschen ein schönes Osterfest!
08.02.2023
Liebe Angehörige, liebe Besucher*innen,
ab Freitag, 10.02.2023, wird die Testverordnung erleichtert. Das heißt, es ist ausreichend, wenn Sie einen Corona Selbsttest zu Hause durchführen und das negative Ergebnis versichern können. Bitte füllen Sie weiterhin den Registrierungszettel aus und tragen Sie die Uhrzeit des negativen Tests ein.
Die FFP2 Maskenpflicht gilt weiterhin.
Besucher*innen mit Erkältungssymptomen bitten wir von einem Besuch Abstand zu nehmen.
20.10.2022
Liebe Angehörige, liebe Besucher*innen,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es seit heute in unserem Hause zu vermehrten positiven Corona Infektionen gekommen ist.
Bitte treten Sie nicht ohne Rücksprache mit unseren Mitarbeiter*innen in ein mit rotem Punkt gekennzeichnetes Zimmer ein.
Das Tragen einer FFP2 Maske und das Vorlegen eines negativen Schnelltests (kein Selbsttest) für alle Besucher*innen ab 6 Jahren ist weiterhin verpflichtend.
Die erforderliche Registrierung erfolgt durch die Angehörigen, Besucher*innen selbständig im Eingangsbereich und wird stichprobenartig überprüft.
Das Registrierungsformular werfen Sie bitte in den Holzbriefkasten der Verwaltung.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
27.05.2022
Wir freuen uns, dass ab Samstag, 28.05.2022 keine festen Besuchszeiten mehr gelten.
Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske und das Vorlegen eines negativen Schnelltests (kein Selbsttest) für alle Besucher*innen ist weiterhin verpflichtend.
Das Gleiche gilt für Kinder ab 6 Jahren.
Die erforderliche Registrierung erfolgt durch die Besucher*innen selbstständig und wird stichprobenartig überprüft.
Das Registrierungsformular werfen Sie bitte in den Briefkasten der Verwaltung.
Achten Sie auf Ihren Selbstschutz und den Schutz aller Anderen.
25.02.2022
Wir freuen uns, dass ab Samstag, 26.02.2022, Besuche wieder möglich sind.
Jeden Tag zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr, unter Einhaltung aller Hygienevorschriften bzw. aller Ihnen bereits bekannten Vorgaben.
Weiterhin gilt die Registrierungspflicht und das Mitbringen eines zertifizierten, negativen Schnelltests, nicht älter als 24 Std. bei vollständig geimpften Personen bzw.
eines negativen PCR Tests, nicht älter als 48 Std. bei nicht geimpften Personen. Gleiches gilt für Kinder egal welchen Alters.
01.02.2022
Aus aktuellem Anlass besteht bis auf Weiteres ein – Betretungsverbot – für unsere Einrichtung. Wir bitten um Ihr Verständnis.
31.01.2022
Aktuell haben wir sehr hohe Inzidenzen im Landkreis, wodurch das Risiko steigt, dass auch in unser Heim der Virus einzieht. Wir bitten Sie daher, die Besuche nach Möglichkeit einzuschränken.
23.12.21
Da derzeit in den Kindergärten und Schulen keine regelmäßigen Covid-Tests durchgeführt werden, benötigen ab sofort auch Kinder bei Besuchen im Altenheim einen aktuellen negativen Schnelltest.
17.11.2021
Mit Wirkung vom 15.11.2021 besteht die Anordnung der „3G plus“ Regelung.
Das bedeutet, dass Besucher*innen, die nicht vollständig geimpft, noch als genesen gelten, einen -PCR Test- vorweisen müssen.
Ausserdem müssen ab 16.11.2021 auch geimpfte und genesene Besucher*innen einen negativen Schnelltest vorweisen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aktuell diese Schnelltestungen in der Einrichtung nicht durchführen können.
04.11.2021
Bitte beachten Sie, dass ab Freitag, 05.11.2021 eine FFP2 Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes besteht.
11.10.2021
Ab sofort können nicht geimpfte oder genesene Besucher wieder im Haus für den Besuch bei unseren Bewohnern getestet werden.
Diese Möglichkeit besteht Montags – Freitags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr . Wir bitten um Verständnis, dass es dabei zu Wartezeiten kommen kann.
24.08.2021
Bitte beachten Sie, dass ab Freitag 20.08.2021 eine Besuchszeit von 14:00 bis 16:00 Uhr gilt!
05.08.2021
Sehr geehrte Besucher*innen,
Ab dem 16.8.21 tritt nach dem 13. BaylfSMV eine erneute inzidenzunabhängige Testnachweispflicht bei uns im Haus in Kraft.
D.h. jede*r nicht geimpfte Besucher*in muss einen Negativtest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Alle vollständig geimpften und genesenen (mit erfolgter Impfung) Besucher*innen müssen ihren Impfnachweis oder ihren Genesen+Geimpftnachweis zusammen mit dem Personalausweis vorlegen.
Die Maskenpflicht besteht weiterhin für alle Personen über 6 Jahren. Ebenso alle geltenden Coronaschutzmaßnahmen (AHA-L) wie Händedesinfektion und Abstandsgebot, etc.
Besuche für maximal 2 Besucher*innen sind ausschließlich auf dem Bewohnerzimmer möglich. Die Cafeteria, die Terrasse sowie der Garten sind nur den Bewohnern vorbehalten zur Sicherstellung der Abstandsregelung. Besuche im Freien können nur außerhalb des Heimbereiches stattfinden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
17.06.2021
Ab sofort gilt folgende Erleichterung bei Besuchen:
Solange die Inzidenzzahlen unter 50 liegen, steht unser Haus ab sofort von 8 Uhr bis 18 Uhr wieder offen.
Dennoch unterliegen wir der Maskenpflicht und der Pflicht der Besucher-Registrierung.
Bitte füllen Sie das Formular selbstständig im Foyer aus und werfen Sie es in den Briefkasten der Verwaltung.
Hier setzen wir auf Ihre Eigenverantwortung damit wir diese Erleichtung für alle aufrecht erhalten können.
Dies gibt uns die Möglichkeit Sie über das Infektionsgeschehen zu informieren.
Achten Sie auf Ihren Selbstschutz und den Schutz aller Anderen.
16.06.2021
Eine Covid-Testung der Besucher*innen wird NICHT mehr angeboten!
Es gilt:
Die Registrierung für Besucher*innen bleibt bestehen, allerdings entfällt die Testpflicht (dies ist gültig bei einer Inzidenz von unter 50, sobald die Inzidenzzahlen darüber steigen wird ein Test wieder verpflichtend sein).
Ebenfalls bleibt die Maskenpflicht bestehen sowie die Besuchszeit von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ein Bewohner, eine Bewohnerin kann 2 erwachsene Besucher*innen im Zimmer empfangen, beachten Sie die Abstandsregelung.
Bei Besuchen im Freien können Bewohner*innen max. 4 erwachsene Besucher*innen unter Einhaltung der bekannten Abstandsregelungen empfangen.
11.06.2021
Covid Testung wird am 12.06.2021 zum LETZTEN mal hier im Haus angeboten !!! Wir verweisen auf auf den Eintrag vom 07.06.2021 – danke.
Ab sofort gilt:
Die Registrierung für Besucher*innen bleibt bestehen, allerdings entfällt die Testpflicht (dies ist gültig bei einer Inzidenz von unter 50,
sobald die Inzidenzzahlen darüber steigen wird ein Test wieder verpflichtend sein).
Ebenfalls bleibt die Maskenpflicht bestehen sowie die Besuchszeit von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ein Bewohner, eine Bewohnerin kann 2 erwachsene Besucher*innen im Zimmer empfangen, beachten Sie die
Abstandsregelung. Bei Besuchen im Freien können Bewohner*innen max. 4 erwachsene Besucher*innen unter Einhaltung
der Abstandsregelung empfangen.
07.06.2021
Besucher*innen haben NUR noch am Samstag, 12.06.2021 die Möglichkeit sich hier im Haus testen zu lassen.
Vereinbaren Sie Termine im Testzentrum oder Apotheken, Selbsttests können wir leider nicht anerkennen.
Schnelltests und PCR Tests sind nur noch 24 Stunden gültig.
Alle weiteren Maßnahmen bezüglich der Besuchsregelungen (Uhrzeit, Testpflicht und Maskenpflicht) bleiben bestehen.
02.06.2021
Besucher*innen haben NUR noch am Samstag, 05.06. und 12.06.2021 die Möglichkeit sich hier im Haus testen zu lassen.
Vereinbaren Sie Termine im Testzentrum oder Apotheken, Selbsttests können wir leider nicht anerkennen.
Schnelltests sind nur noch 24 Stunden gültig.
17.05.2021
Am Samstag, 15.05.21, wurde die Verordnung zur Änderung der 12. BayIfSMV veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Alle Besucher*innen deren 2. Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt, müssen K E I N E N negativen Testnachweis erbringen. Es reicht die Vorlage des Impfnachweises in Form von Impfpaß oder einer Impfbescheinigung (Arzt, Impfzentrum usw.).
Ebenso bitten wir um Vorlage des Personalausweises zum Abgleich Ihrer Daten.
Die Befreiung von der Testnachweispflicht gilt auch für genesene Personen, die mindestens vor 28 Tagen aber höchstens 6 Monaten positiv getestet waren, hier muss auch ein Nachweis erbracht werden.
Befreit von der Testnachweispflicht sind auch Personen deren Infektion länger als 6 Monate zurückliegt U N D die bereits 1 mal geimpft wurden (Nachweis durch Vorlage PCR Test älter als 6 Monate in Verbindung mit Impfnachweis).
07.05.2021
Die Verordnung zur Änderung der 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt ab 06.05.2021 in Kraft und ist bis 02.06.2021 gültig. Einige Änderungen treten ab 10.05.2021 in Kraft.
Zum Punkt „Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen“ hier Folgendes lt. Verordnung:
Dies gilt nicht für den Anwendungsbereich von §9 „Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen“! Hier bleibt es bei den bisherigen Regelungen mit den Testungen von Besuchern von Pflege- und Behinderteneinrichtungen und Personal (in allen Sektoren!).
Deshalb bleibt es bei dem bisher hier im Haus durchgeführten Procedere.
28.04.2021
Am gestrigen Abend ist die Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht worden, die am heutigen Tag bereits in Kraft tritt. Diese hat Ausnahmeregelungen für vollständig geimpfte Personen zum Gegenstand.
Dies gilt nicht für den Anwendugsbereich von §9 „Spezielle Besuch- und Schutzregelungen“ wie z.B. in Alten- und Pflegeheimen bzw. in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Somit gibt es bei uns derzeit keine Änderungen der Besuchsregelung.
Neben dem Testzentrum s.o. bieten auch Apotheken Testungen an. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Apotheken, ab wann und zu welchen Zeiten diese Leistung angeboten wird.
Besucherkonzept für St. Elisabeth: Besuchskonzept