Das Altenheim St. Elisabeth ist das „Neue zu Hause“ für viele ältere, hilfebedürftige Menschen. Ihr Leben soll soweit wie möglich in den gewohnten und individuellen Bahnen verlaufen wie bisher.
Es ist unsere Aufgabe, durch unsere Dienstleistungsprozesse das Wohlbefinden unserer Bewohner/innen zu sichern sowie ihre Würde und Selbstbestimmung zu wahren.
Dies wird möglich, indem wir die Würde, die persönliche Integrität und Individualität jeder/s einzelnen achten, sowie dessen/deren Entscheidungs- und Handlungsfreiheit respektieren.
Weiterhin achten wir darauf, dass vorhandene Fähig- und Fertigkeiten bewahrt und akzeptiert werden, indem wir individuelle Dienste und Hilfen entwickeln und anbieten.
Ebenso ist es ein Ziel unserer ganzheitlichen Betreuung, die Kontinuität der bisherigen Lebensgestaltung des Bewohners in seiner jeweiligen sozialen und religiösen Ausprägung zu sichern.
Unsere Leistungen
Die Dokumentation in der Pflege ist mit einem großen zeitlichen und bürokratischem Aufwand verbunden. Die Pflegedokumentation ist sehr aufwendig und zeitintensiv. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Projekt zur Endbürokratisierung ins Leben gerufen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Altenheim St. Elisabeth haben sich 2011 für die EDV-getützte Dokumentation von DAN entschieden. Diese Dokumentation wird allen Punkten gerecht und erleichtert die Arbeit unserer Pflegekräfte sehr.
Wir bieten für Sie in unserem Haus vollstationäre Pflege sowie eine eingestreute Kurzzeit- und Verhinderungspflege an.
In den Heimkosten sind folgende Leistungen enthalten:
Helle Einzelzimmer mit Fernseh- und Telefonanschluß
Grund- und Behandlungspflege entsprechnen dem individuellen Pflegegrad
Soziale Betreuung (Einzelbetreuungen, Gruppenangebote, Angebote für Demenzkranke
Alle Mahlzeiten (inkl. spezielle Diätformen)
Hauswirtschatliche Leistungen (Zimmerreinigung, Wäscheservice)
Unterhaltungsangebote (Diavorträge, Kaffee- und Musiknachmittage und vieles mehr)
Die Heimkosten entnehmen Sie bitte der Preisliste im Download-Bereich.
Die jeweilige Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten entsprechend der jeweiligen Einstufung in den Pflegegrad. Der vom Bewohner selbst zu tragende Eigenanteil kann unter Umständen auch über den zuständigen Sozialhilfeträger abgerechnet werden. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Verwaltung wenden.