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Der Heimkostentagessatz setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
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UNTERKUNFT & VERPFLEGUNG
Die so genannten "Hotelkosten" beinhalten alle Aufwendungen
für den Wohnraum (Miete, Heizung, Energie, Entsorgung),
die Essensversorgung, den Wäschedienst und die Reinigung
der Zimmer.
"Sie sind vom Bewohner selbst zu bezahlen."
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INVESTITIONSKOSTEN
Dieser Anteil am Vergütungssatz bezieht sich
auf investive Maßnahmen des Heimträgers, die als betriebsnotwendige
Aufwendungen zum Erhalt und der Modernisierung der Einrichtung
erforderlich sind.
Sie können als "gesondert berechenbare Investitionskosten"
im Vergütungssatz geltend gemacht werden.
Heimkostensätze gültig bis 01.09.2017
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